AGB

§ 1 Allgemeines

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) sind Bestandteil aller Verträge, die die ApoVid GmbH, Raiffeisenallee 9, 82041 Oberhaching (im Folgenden „ApoVid“) mit ihren, ihr als Unternehmer gegenübertretenden Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde/n“1 genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt.
  2. Der Einbeziehung etwaiger eigener Bedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Abweichendes können die Parteien individuell vereinbaren. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden auch dann keine Anwendung, wenn die Verkäuferin ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die Verkäuferin auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
  3. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Kunden / Leistungen

  1. Die Leistungsangebote von ApoVid richten sich grundsätzlich an Kunden zweier Kategorien, zum einen an Apotheker/Apothekenkooperationen (und ggf. deren Berater und für diese arbeitende Agenturen) und andererseits an sog. Industriepartner, also pharmazeutische / kosmetische Unternehmen (und ggf. deren Berater und für diese arbeitende Agenturen). Wobei folgend die erste Gruppe ggf. als „Apotheken-Kunden“ und die zweite Gruppe als Industriepartner bezeichnet wird. Unter Umständen kommen auch weitere Teilnehmer des Gesundheitssystems oder Stakeholder, die Einfluss auf die Gesundheitsversorgung nehmen, als Kunden in Betracht, die dann sinngemäß zu kategorisieren wären.
  2. ApoVid erbringt Leistungen, im Bereich von Marketing-Services, darunter insbesondere sogenannte Digital Signage Services sowie Services zur Optimierung von Marketing-Entscheidungen (diese unter anderem durch SaaS-Dienste). Wegen der Einzelheiten der Leistungsinhalte gelten im Einzelnen die Angaben im Angebot (siehe unten zum Vertragsschluss in § 5) und ergänzend die Angaben im Verlauf dieser AGB. Bei Auslegungsschwierigkeiten oder Widersprüchen, gehen die Angaben im Angebot vor. Angaben in Prospekten, auf Webseiten oder sonstigen Servicedarstellungen dienen insoweit lediglich der unverbindlichen Produktbeschreibung und bestimmen den verbindlichen Vertragsinhalt nicht.

§ 3 Digital Signage Services

  1. Die von ApoVid angebotenen Dienstleistungen im Bereich Digital Signage richten sich an Apotheken-Kunden und Industriepartner, die dabei unterschiedliche Rollen einnehmen. Es geht bei der Leistung um die Ausstrahlung digitaler Medieninhalte über Werbe- und Informationssysteme am Point of Sale (PoS), also in Apotheken und – soweit im Angebot enthalten – ggf. auch die Lieferung entsprechender technischer Ausrüstung für den Empfang und die Ausstrahlung der Inhalte oder anderweitigen Zubehörs.
  2. „Ausstrahlung“ meint insoweit die Verbreitung von im Rahmen eines Digital Signage Auftrages eines Kunden übermittelten Medieninhalte in einer Sendeschleife in angeschlossenen Apotheken über Mobilfunk (z.B. LTE, UMTS), DSL, Glasfasernetz, mobiles Internet, Kabel, terrestrisch, via Satellit oder vergleichbare Technik.
  3. Ausstrahlungen erfolgen – solange nichts Abweichendes definiert ist – überwiegend gleichlaufend in allen angeschlossenen Apotheken. Der jeweilige Apotheken-Kunde hat – ohne ausdrückliche Vereinbarung – keinen bestimmenden Einfluss auf Art und Zusammensetzung der Medieninhalte.
  4. Die Medieninhalte werden von den Kunden gestellt oder – soweit vereinbart – von ApoVid für die Kunden erstellt. Daneben kann ApoVid auch eigene Werbung/Medieninhalte ausstrahlen.
  5. Werden Medieninhalte von ApoVid erstellt, so ist der Kunde verpflichtet, vorab die sogenannten „Sendeunterlagen“ einzureichen. Es handelt sich hierbei um die notwendigen Vorlagen für die Werbespots, wie z. B. Storyboard, Bild- und Tonträger, Bild- oder Videodateien. ApoVid wird die hierin enthaltenen Vorgaben bei der Erstellung der beauftragten Medieninhalte zu Grunde legen und geeignete Bild-, Video-, Toninhalte auswählen und einsetzen. Was Erstellung und Freigabe angeht, vgl. § 10 dieser AGB.
  6. Kunden, die Digital Signage Services von ApoVid in Anspruch nehmen sind verpflichtet, in den Räumen (wozu auch die von dem Kunden am Standort mitgenutzten Außenbereiche, Außenflächen, Außenwände, Schaufenster, Zugänge und dergleichen gehören) vom Vertrag betroffener Apothekenstandorte keine gleichartigen Leistungen von Konkurrenten ApoVids erbringen zu lassen. Insbesondere dürfen dort während der Vertragslaufzeit – ohne die ausdrückliche, vorherige Zustimmung ApoVids – keine den im Angebot von ApoVid enthaltenen, vergleichbaren Werbe- und Informationssysteme am Point of Sale (PoS) von Konkurrenten ApoVids aufgestellt werden. In Zweifelsfällen werden die Parteien eine vorherige Abstimmung darüber vornehmen, ob es sich um einen Wettbewerber handelt und das Ergebnis schriftlich festhalten.
  7. Werden Medieninhalte durch den Kunden bereitgestellt, so ist dieser allein dafür verantwortlich, dass die Medieninhalte den geltenden Gesetzen entsprechen und keine Rechte Dritter verletzen. ApoVid hat keine Pflicht, Werbeinhalte oder eigene Inhalte der Kunden vor Annahme des Auftrages zu prüfen. ApoVid behält sich aber das Recht vor, die Inhalte aus rechtlichen, technischen (vgl. technische Guideline, wie sie dem Kunden von ApoVid zur Verfügung gestellt wird) oder sittlichen Gründen von ApoVid zurückzuweisen und den Kunden zur Beseitigung entsprechender Beanstandungen und Zurverfügungstellung angepasster Medieninhalte aufzufordern.
  8. Der Apotheken-Kunde darf generell nur solche Medieninhalte bereitstellen, die für ihn eine Eigenwerbung (also eine Werbung für seine eigenen Leistungen und Angebote) beinhalten. Es dürfen keine Werbeinhalte durch den Apotheke-Kunden bereitgestellt werden, die sich ausschließlich auf Produkte oder Leistungen Dritter beziehen.
  9. Bei Digital Signage Services liegt ein Mangel erst bei einer Unterschreitung der vereinbarten Ausstrahlungsreichweite von mehr als 10% vor.

§ 4 Services zur Optimierung von Marketing-Entscheidungen, insb. Software-as-a-Service (SaaS)

  1. Die Leistungen im Bereich der Services zur Optimierung von Marketing-Entscheidungen, die auf Analyse-Ergebnisse von Daten gründen, können mit oder ohne Unterstützung von sogenannten Software-as-a-Service (im Folgenden „SaaS“) Diensten erbracht werden, die über das Internet angeboten werden.
  2. Werden sie mit SaaS erbracht, dann ist Vertragsgegenstand insoweit die Überlassung der im Angebot bezeichneten ApoVid-Software (folgend „SOFTWARE“) zur Nutzung über das Internet und gleichzeitig die Einräumung von Speicherplatz auf den Servern von ApoVid. ApoVid ist es dabei gestattet, Nachunternehmer einzubeziehen.
  3. ApoVid stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages die SOFTWARE in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Verfügung. Zu diesem Zweck richtet ApoVid die SOFTWARE auf einem Server ein, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist. Der jeweils aktuelle Funktionsumfang der SOFTWARE ergibt sich aus ihrer jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Web-Site ApoVids unter www.apovid.de sowie aus dem Angebot, wobei der Inhalt des Angebots insoweit bei Widersprüchen vorgeht.
  4. ApoVid beseitigt auftretende Softwarefehler nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten. Ein Fehler liegt dann vor, wenn die SOFTWARE die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, fehlerhafte Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der SOFTWARE unmöglich oder eingeschränkt ist.
  5. ApoVid nutzt insoweit Verfahren und Module aus dem Bereich Data Science und statistische Verfahren zur Dateninterpretation großer alpha-numerischer Datenmengen sowie Module aus dem Bereich Large-Language-Modelle zur Sprach-Interpretation (im Folgenden „KI-Module“). Hierbei werden vortrainierte oder vor-konfigurierte Modelle (teilweise auch aus dem Bereich Open Source) eingesetzt und in internen Prozessen der ApoVid verwendet. Die Modelle kommen insbesondere bei der Produktumsetzung (Berechnung relevanter Daten) und beim Produkt- und Kunden-Service (Optimierung des Service) zum Einsatz.
  6. Personenbezogene Daten, die ApoVid verarbeitet, werden nicht zur Weiterentwicklung von KI-Modulen geteilt/genutzt und auch nicht an Dritte oder webbasierte Plattformen für diesen Zweck weitergeleitet.
  7. Beim Einsatz vortrainierter KI-Module kann ApoVid keine Garantie für fehlerfreie Ergebnisse übernehmen. Es sind hier den Modulen immanente Fehlerrisiken vorhanden. Der Kunde ist verpflichtet (Mitwirkungspflicht), die durch „KI-Modul“ erstellen Ergebnisse selbst gegenzuprüfen.
  8. ApoVid entwickelt die SOFTWARE laufend weiter und wird diese durch laufende Updates und Upgrades verbessern.
  9. ApoVid überlässt dem Kunden einen definierten Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte bis zu einem definierten Umfang gemäß der technischen Spezifikation (vgl. technische Guideline, wie sie dem Kunden von ApoVid zur Verfügung gestellt wird) ablegen. Sofern der Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht mehr ausreichen sollte, wird ApoVid den Kunden hiervon verständigen. Der Kunde kann entsprechende Kontingente nachbestellen vorbehaltlich Verfügbarkeit bei ApoVid. ApoVid trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind. Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen. Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt. ApoVid ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen. Zu diesem Zweck wird ApoVid tägliche Backups vornehmen, die Daten des Kunden auf Viren überprüfen sowie nach dem Stand der Technik Firewalls installieren. Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher jederzeit die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen. Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses wird ApoVid dem Kunden sämtliche Daten, die auf dem ihm zugewiesenen Speicherplatz abgelegt sind, herausgeben und/oder diese bei Vorliegen einer vereinbarten Löschfrist löschen. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten. ApoVid stehen hinsichtlich der Daten des Kunden weder ein Zurückbehaltungsrecht noch das gesetzliche Vermieterpfandrecht (§ 562 BGB) zu.
  10. ApoVid leistet dem Kunden Anwender-Support für die Software in dem Umfang, durch in SOFTWARE integrierte Hilfen sowie bei Fragen auch über den Kundenservice, erreichbar über die auf der Webseite veröffentlichten Kontaktdaten zu den dort veröffentlichten Geschäftszeiten.
  11. Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen SaaS-Dienste sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
  12. Die Verfügbarkeit der jeweils vereinbarten SaaS-Dienste beträgt 98,5 % im Jahresdurchschnitt einschließlich Wartungsarbeiten, jedoch darf die Verfügbarkeit nicht länger als zwei Kalendertage in Folge beeinträchtigt oder unterbrochen sein.
  13. ApoVid ist zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter (wie insbesondere solche des geistigen Eigentums) verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den ApoVid davon in Kenntnis setzen. Der ApoVid hat den Kunden von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

§ 5 Vertragsabschluss

  1. Die auf der Webseite von ApoVid enthaltenen Leistungs- bzw. Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens ApoVid dar, sondern dienen als Aufforderung an den interessierten Kunden, mit ApoVid verbindliche Vertragserklärungen (Angebot und Annahme) gesondert auszutauschen.
  2. Haben die Parteien in einem vorherigen Kontakt erkannt, dass der Kunde eine konkrete Leistung von ApoVid beziehen möchte und ist ApoVid zum Vertragsschluss bereit, so wird ApoVid den ersten Schritt tun und dem Kunden ein Angebot unterbreiten. Dieses kann digital/online oder physisch/offline erstellt werden und mag mit Angebot o.ä. überschrieben sein oder auch in Form eines Vertragsentwurfes übermittelt werden. Als Weg zum digitalen Abschluss wird ApoVid in der Regel eine digitale Angebotsfassung online hinterlegen und dem Kunden via E-Mail einen Link übersenden, über den er das Angebot aufrufen und prüfen kann (sog. Online-Dialog). Hierin liegt ein rechtsverbindliches Angebot seitens ApoVid an den im Angebot bezeichneten Kunden, das der Kunde durch Abgabe entsprechender Bestätigung im digitalen Dialog annehmen kann.
  3. Bezeichnet ApoVid im Angebot keine andere Bindungsfrist, so kann das Angebot vom Kunden innerhalb von 14 Tagen (ab Versand des Links) angenommen werden. Mit Ablauf des letzten Tages der Bindungsfrist ist ApoVid nicht mehr an das Angebot gebunden. Eine verspätete Annahme gilt als Ablehnung des Angebotes und stellt ein neues Angebot seitens des Kunden dar, das nur durch ausdrückliche Annahmeerklärung seitens ApoVid zu einem Vertragsschluss führen kann.
  4. Nach Vertragsschluss wird der Vertragstext von ApoVid gespeichert und, wenn über Online-Dialog abgeschlossen wurde, dem Kunden in Gestalt des Angebotsformulars/Vertrages ergänzt durch die AGB und sonst im Angebot ggf. bezeichneter Dokumente, per E-Mail übermittelt. Wird anderweitig abgeschlossen, erhält der Kunde jedenfalls Abschrift der entsprechenden Dokumente. Zudem wird der Vertrag im ApoVid Kundencenter gespeichert, wenn der Kunde hier registriert ist. Eine darüberhinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch ApoVid erfolgt nicht.
  5. Vor verbindlicher Annahme des Angebots kann der Kunde mögliche (Eingabe)-Fehler im Online-Dialog durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Angebotsinhalte erkennen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Ansonsten erfolgt Prüfung anhand des anderweit übermittelten Angebotes/Vertragsentwurfes. Korrektur von Fehlern kann jedenfalls durch ApoVid erfolgen, der Kunde kann indes ApoVid über die auf der Webseite bzw. im digitalen Dialog angebotenen Kontaktinformationen/-einrichtungen entsprechenden Änderungsbedarf mitteilen und ein neues, korrigiertes Angebot anfordern. Nach Annahme des Angebots ist eine Korrektur grds. nicht mehr möglich.
  6. Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
  7. Die Vertragsabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und teilweise automatisiert statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die von ApoVid versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle von ApoVid oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

§ 6 Vertragslaufzeit, Vertragsende

  1. Soweit im Angebot nicht ausdrücklich anders bezeichnet, handelt es sich bei den angebotenen Leistungen um Dauerleistungen, mit einer vertraglichen Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab Vertragsschluss, nach deren Ablauf der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiterläuft. Eine Kündigung ist möglich mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende, allerdings erstmals zum Ende der Mindestlaufzeit. Die Kündigung soll stets in Schriftform erfolgen und bedarf immer mindestens der Textform.
  2. Bei Ende eines SaaS-Service besteht keine Pflicht für ApoVid, den Zustand vor Nutzung des Services in Kundensystemen wiederherzustellen. Bei Leistungen, die eine Lieferung und ggf. Installation von Hardware beinhaltet, ist ApoVid berechtigt, diese bei Vertragsende zu deinstallieren und abzuholen. ApoVid ist dabei nicht verpflichtet, den baulichen Zustand der Kundenräumlichkeiten wiederherzustellen, wie er bei Vertragsbeginn vorlag.

§ 7 Vergütungen, vereinbarte Preise

  1. Soweit nicht ausdrücklich anderweitig gekennzeichnet, verstehen sich alle auf der Webseite und/oder in Angeboten von ApoVid angegebenen Preise als Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwert- oder Umsatzsteuer.
  2. Bei Dauerleistungen (wie SaaS-Diensten) beziehen sich angegebene Preise im Zweifel je auf einen Monat und gelten grundsätzlich wie im Vertrag vereinbart für die gesamte Vertragslaufzeit.
  3. Abweichend von Abs. 2 ist ApoVid nach Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit berechtigt, nach den in diesen AGB geregelten Vorgaben eine Preisänderung zu betreiben; es gelten die Vorgaben zur Änderung nach § 18.
  4. Die Preise für Digital Signage Services gegenüber Apotheken-Kunden werden zwischen den Parteien im Rahmen des Vertragsschlusses vereinbart. In den Preisen (besonders bei Digital Signage Produkten) nicht enthalten sind ggf. anfallende urheber- bzw. leistungsschutzrechtliche Vergütungen, die wegen der ausgestrahlten Werbesendung an Verwertungsgesellschaften (wie z.B. die GEMA) zu zahlen sind.
  5. Bei Apotheken-Kunden beziehen sich Leistungsangebote und Preise, soweit die Parteien nicht ausdrücklich anderes vereinbaren, im Zweifel nur auf jeweils einen einzelnen Apothekenstandort, auch wenn der Kunde selbst Inhaber mehrerer Apotheken an mehreren Standorten ist.
  6. Kann ApoVid die Services durch eine fehlende Mitwirkung des Kunden (insb. nach § 9) nicht erbringen, fallen vereinbarte Vergütungen trotzdem an.

§ 8 Leistungsbeginn, Rechnungslegung, Zahlungen

  1. Leistungsbeginn – sofern nicht anders vereinbart – erfolgt unverzüglich nach Vertragsschluss, in der Regel binnen der auf den Vertragsschluss folgenden, nächsten fünf Werktag (am Sitz von ApoVid).
  2. Der vertragliche Leistungsmonat beginnt mit dem Datum des Vertragsschlusses. Preise für Dauerleistungen werden jeweils zum Beginn eines Leistungsmonats fällig. ApoVid stellt für alle Dauerleistungen monatliche Rechnungen. Sollten keine Monatsbeträge sondern auf längere Zeiträume bezogene Beträge im Vertrag definiert sein, so erfolgt die Abrechnung durch Umlegung pro rata temporis dennoch monatlich. Wurde nichts anderes vereinbart, ist die Rechnung mit einem Zahlungsziel von 14 Kalendertagen ab Erhalt fällig. Die Rechnungsübermittelung erfolgt auf elektronischem Wege. Erhalten gilt die Rechnung ab Einstellung im Kundencenter bzw. Versand an die hinterlegte E-Mail-Adresse des Kunden.
  3. Zahlt der Kunde trotz Fälligkeit nicht, ist ApoVid nach Mahnung und Einräumung einer angemessenen Nachfrist von in der Regel nicht mehr als 7 Kalendertagen berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen bis zur Zahlung der offenen Forderungen einzustellen. ApoVid ist zudem berechtigt, ab Zugang der Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz auf den Rechnungsbetrag geltend zu machen.
  4. Die Zahlung auf Rechnungen zu Dauerleistungen (z.B. bei allen SaaS-Diensten) werden in der Regel über ein SEPA-Lastschriftmandat abgewickelt, der Kunde stellt ApoVid hierfür die notwendige schriftliche Erklärung und Freigabe zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich mit der Erteilung des Lastschriftmandat stets für ausreichend Deckung auf dem angegebenen Konto zu sorgen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann ApoVid die angefallenen Zusatzkosten vom Kunden ersetzten lassen.
  5. Nicht bare Zahlungen erfolgen lediglich erfüllungshalber und gelten erst mit unwiderruflicher Gutschrift als Zahlung.
  6. Leistungsentgelte für Dauerleistungen fallen nach der technischen Freischaltung des Service durch ApoVid an und letztmalig nach der Abschaltung des Service. Wird der Service über Monatspauschalen vergütet, fallen immer volle Monat an.
  7. Beanstandungen einer Rechnung kann der Auftraggeber bis 14 Kalendertagen ab Ende des jeweils abgerechneten Leistungszeitraums gegenüber Apovid GmbH geltend machen. Danach gilt die Rechnung als genehmigt. Die Frist beginnt frühestens mit Übermittlung der Rechnung.
  8. Rechnungswährung für alle Zahlungsvorgänge ist der Euro.

§ 9 (Mitwirkungs)Pflichten des Kunden, Verantwortlichkeit für Inhalte, Freigabe von Medieninhalten, Freistellung

  1. ApoVid kann seine Leistungen nur durchführen, wenn jeder Kunde an definierten Teilen des Prozesses mitwirkt, die Mitwirkung wird durch ApoVid je Produkt beschrieben (Aufgaben, Zeitplan). Die Mitwirkung des Kunde ist insbesondere erforderlich
    1. bei SaaS-Diensten in Gestalt von Prüfung und Freigabe von Ergebnissen der Anwendung auf Richtigkeit und Schlüssigkeit; und
    2. bei Digital Signage Services in Gestalt der Bereitstellung von einwandfreien Sendeunterlagen und Medieninhalten; und
    3. in Gestalt der Bereitstellung der notwendigen Werbemittel, Informationen, sonstigen Medieninhalte, die im Rahmen eines vereinbarten Service benötigt werden.
  2. Als Mitwirkungspflicht wird zudem, betreffend die SaaS-Diensten, die Zurverfügungstellung einer ausreichenden Software-Infrastruktur (z.B. Warenwirtschaftssystem mit Importmöglichkeit, Bearbeitbarkeit von Microsoft Excel Tabellen), eine ausreichende Internetverbindung und zeitnahe Erreichbarkeit des Kunden zur Abklärung von Nachfragen definiert.
  3. Betreffend die im Rahmen bestimmter Services (wie insb. der Digital Signage Services) vom Kunden beigestellten oder von ApoVid auf Basis der Sendeunterlagen und nach Vorgaben des Kunden hergestellten Medieninhalte, trägt allein der Industriepartner/Kunde die Verantwortung, was Konformität mit einschlägiger Gesetzgebung angeht; er hat insbesondere die presse-, urheber-, arzneimittel-, wettbewerbs- und medienrechtliche Verantwortung für die auszustrahlenden bzw. ausgestrahlten Medieninhalte und ist verantwortlich für die etwa notwendig zu zahlenden Vergütungen an Rechteinhaber (z.B. Urhebervergütung, Tarife Verwertungsgesellschaften usw.). Der Kunde übernimmt hierfür die Verantwortung und Haftung.
  4. Der Kunde darf keine der Leistungen der ApoVid missbräuchlich nutzen, insbesondere keine rechtswidrigen oder kompromittierenden Inhalte über diese (insbesondere die Digital Signage Services) verbreiten.
  5. Freigabemodus: Werden die Medieninhalte von ApoVid für den Industriepartner erstellt, so wird ApoVid hierfür die Sendeunterlagen verwenden, die der Kunde liefert und zunächst einen ersten Entwurf eines geeignet erscheinenden Medieninhaltes erstellen und dem Kunden zur Verfügung stellen (z.B. durch Übermittlung per E-Mail oder Angebot zum Download). Der Kunde wird den Inhalt prüfen und binnen 5 Werktagen Rückmeldung per E-Mail an ApoVid geben, ob der Entwurf freigegeben wird oder nicht. Erfolgt keine Freigabe, wird ApoVid auf dezidiert und in Textform übermittelte Kritik hin, eine angepasste Entwurfsversion zeitnah zur Verfügung stellen, die der Kunde wiederum prüfen wird. Auch insofern wird der Kunde sich binnen 5 Werktagen zurückmelden und Freigabe erteilen oder Kritik äußern. Jede weitere solche Freigabeschleife wird – soweit die Nicht-Freigabe nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung ApoVids beruht – nur gegen gesondertes Entgelt angeboten. Durch wiederholte Freigabeschleifen aufgetretene Verzögerungen des Ausstrahlungsbeginns verkürzen die Ausstrahlungszeit bzw. verringern die Häufigkeit entsprechend und verlängern die Vertragslaufzeit nicht. Beruht die Verzögerung auf grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung ApoVids, kann der Kunde hingegen Nachholung verpasster Ausstrahlungszeit verlangen.
  6. Der Kunde, der SaaS-Dienste bezieht ist sodann verpflichtet
    1. auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen;
    2. den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der SOFTWARE durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen;
    3. unbeschadet einer etwaigen Verpflichtung ApoVids zur Datensicherung, auch selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der SaaS-Dienste erforderlichen Daten und Informationen Sorge zu tragen;
    4. seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen;
    5. die technischen Voraussetzungen für Nutzung der SaaS Dienste auf seiner Seite zu schaffen (dazu gehört insbesondere alles für die Einrichtung der zur Nutzung der SaaS-Dienste notwendigen Datenschnittstellen vorzubereiten) und entsprechend an deren Einrichtung / Umsetzung mitzuwirken; und
    6. für den Zugriff auf die Nutzung der SaaS-Dienste selbst (nach den systemseitig vorgegebenen Anforderungen) die Zugangsdaten zu generieren, die zur weiteren Nutzung der SaaS-Dienste erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten stets geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.
  7. Die von dem Kunden bei SaaS-Diensten auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können rechtlich (etwa durch Geistige Eigentumsrechte, insb. urheber- und datenschutzrechtlich) geschützt sein. Der Kunde räumt ApoVid hiermit das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte dem Kunden bei dessen Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen und, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können.
  8. Im Sinne einer selbständigen Garantie sichert der Industriepartner/Kunde zu, dass
    1. er über sämtliche für die auftragsmäßige Nutzung der Medieninhalte sowie der Bestandteile der Sendeunterlagen erforderlichen Rechte verfügt und sie auf ApoVid übertragen kann.
    2. die Medieninhalte sowie der Bestandteile der Sendeunterlagen, keine Rechte Dritter verletzen, gleich welcher Rechtsnatur.
  9. Der Kunde stellt ApoVid von allen Ansprüchen Dritter frei, die ApoVid entstehen
    1. wegen einer schuldhaften vertragswidrigen Nutzung der SaaS-Dienste durch den Kunden, seine Mitarbeiter oder dessen Auftragnehmer entstehen (insb. im Sinne von Abs. 4, 6, 7);
    2. wegen Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden (insb. nach Abs. 1, 2);
    3. weil der Kunde gesetzeswidrige oder Rechte Dritter verletzende Sendeunterlagen oder Medieninhalte geliefert (Abs.3) oder freigegeben (Abs.5) hat; oder
    4. aus einer Garantieverletzung im Sinne Abs.8.

§ 10 Nutzungsrechte des Kunden

  1. In Bezug auf die SaaS-Dienste räumt ApoVid dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die vertragsgegenständliche SOFTWARE und die enthaltenen Daten während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaS-Dienste bestimmungsgemäß zu nutzen. Der Kunde darf die SOFTWARE nur bearbeiten, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der SOFTWARE laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist.
  2. Der Kunde darf die SOFTWARE oder Teile derselben nur vervielfältigen, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der SOFTWARE oder Teile derselben in den Arbeitsspeicher auf dem Server ApoVids, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der SOFTWARE oder Teile derselben auf Datenträgern (wie etwa Festplatten o.Ä.) der vom Kunden eingesetzten Hardware.
  3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die SOFTWARE oder Teile derselben Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung der SOFTWARE oder von Teilen derselben wird dem Kunden somit ausdrücklich nicht gestattet.
  4. Soweit ApoVid für den Industriepartner Medieninhalte erstellt und hierdurch eigene, insbesondere urheberrechtliche, Rechte an den fertigen Medieninhalten bei ApoVid entstehen, erteilt ApoVid dem Industriepartner und dem Apotheken-Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches, auf die Laufzeit des Vertrages mit dem Industriepartner befristetes Nutzungsrecht, sachlich beschränkt auf die Nutzung, die zur Erfüllung des Digital Signage Service Vertrages notwendige Verwendung (also insb. die Ausstrahlung gemäß vereinbartem Sendeplan).

§ 11 Datenschutz und Datennutzung, Nutzungsrechte von ApoVid

  1. Der Kunde wird bei der Nutzung der SOFTWARE die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten. ApoVid ist insoweit nicht Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DS-GVO. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass separat in einem Vertrag zur Auftragsverarbeitung insbesondere Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten, die Kategorien betroffener Personen und die im Rahmen der Auftragsverarbeitung bestehenden Pflichten und Rechte des Kunden festgelegt werden.
  2. ApoVid selbst erhebt personenbezogene Daten der Kunden, insbesondere für die Vertragsanbahnung und Leistungserbringung. Alle Datennutzungen sind über die jeweils unter www.apovid.de veröffentlichte, aktuelle Datenschutzerklärung der ApoVid einsehbar. Zum Zwecke der Qualitätssicherung ist ApoVid berechtigt, die Nutzungsdaten der Kunden zu speichern und vorzuhalten. ApoVid darf zudem anonymisierte Nutzungsdaten (insbesondere aus den SaaS-Diensten) nutzen, um Verbesserungsmöglichkeiten der Produkte zu bewerten.
  3. Bei Services (insb. Digital Signage Services) für die der Kunde die Medieninhalte selbst zur Verfügung stellt sowie betreffend die ggf. übermittelten Sendeunterlagen, überträgt der Kunde ApoVid die für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Nutzungsrechte an den Inhalten im dafür notwendigen Maß. ApoVid ist insbesondere berechtigt, die Inhalte zu vervielfältigen, auf Datenträger zu speichern, zu bearbeiten, mit anderen Werken zu kombinieren, sie öffentlich zugänglich zu machen, zu verbreiten, auszustellen, vorzuführen, zu senden, über Telekommunikationstechniken/-netzwerke jeder Art zu übertragen und über die Bildschirme am POS in allen angeschlossenen Apotheken auszustrahlen. ApoVid ist ferner berechtigt diese Rechte auf beauftragte Dritte weiter zum Zwecke der Durchführung des Vertrags zu übertragen.
  4. Kunden stimmen mit Beauftragung zu, dass die von ihm beigestellten Medieninhalte über die Vertragsabwicklung hinaus von ApoVid auch zum Zweck der Eigenwerbung oder Kundenberatung in dem dazu erforderlichen Umfang unentgeltlich, zeitlich und räumlich unbegrenzt weiter genutzt werden dürfen. Diese Nutzungsrechtsübertragung kann vom Kunden inhaltlich, beschränkt oder auch widerrufen werden; was jeweils in Textform erfolgen muss.

§ 12 Rechtsnachfolge, Abtretung, Systemwechsel

  1. Der Kunde kann seine Rechte aus dem Vertrag nur mit Zustimmung von ApoVid an Dritte abtreten oder anderweitig übertragen.
  2. Sofern für die Leistungserbringung eine technische Verbindung zu den Systemen des Kunden notwendig ist (etwa der SaaS-Dienst zur Warenwirtschaftssoftware per Schnittstelle verbunden wird), bleibt der Vertrag von einer kundenseitig vorgenommenen Veränderung am System unabhängig bestehen, auch wenn die Veränderung dazu führen sollte, dass ApoVid die vereinbarte Leistung ganz oder teileweise nicht mehr oder nicht mehr so wie vereinbart erbringen kann.
  3. Dem Apotheken-Kunden ist bewusst, dass die Digital Signage Leistungen von Gegebenheiten am bei Vertragsschluss intendierten Apothekenstandort abhängig sind und in der Regel nur dort vertragsgerecht erbracht werden können. Sollte der Apotheken-Kunde daher während des laufenden Vertrages seinen Betrieb am Apothekenstandort beenden, so kann er die Leistungen nur mit ausdrücklicher Zustimmung und ggf. entsprechend genänderten Vertragskonditionen ggf. an den neuen Standort überführen. Soweit der Apotheken-Kunde seinen Betrieb am bisherigen Standort an einen Dritten überträgt, der diesen weiterführ, wird er dafür Sorge tragen, dass der Vertrag am aktuellen Standort bis zu seinem Ende ausgeführt werden kann und zu diesem Zwecke ggf. auf den neuen Betreiber der Apotheke am gegenständlichen Standort übertragen werden kann (vorbehaltlich Prüfung und Zustimmung durch ApoVid).

§ 13 (Geistiges) Eigentum

Alle Urheber- und gewerblichen Schutzrechte sowie sonstige Rechte an gelieferten Daten, Datenbanken, Computerprogrammen oder Algorithmen verbleiben im Eigentum der ApoVid, es werden den Kunden hieran allein Nutzungsrechte für die Vertragslaufzeit eingeräumt, wie in diesen AGB niedergelegt, nicht mehr.

§ 14 Vertraulichkeit

  1. Der Kunde ist verpflichtet, alle vertraulichen Informationen (einschließlich Geschäftsgeheimnisse), die er im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung erfährt, nicht gegenüber Dritten offenzulegen. Vertrauliche Informationen sind dabei solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind. Hierzu gehören insbesondere nicht öffentliche Beschreibungen der Funktionsweise bzw. Prozesse hinter den Leistungsangeboten von ApoVid, Informationen zum Aufbau von Datenbanken, Algorithmen und dergleichen. Keine vertraulichen Informationen im vorstehenden Sinne sind Informationen, die
    1. bei Übermittlung offenkundig oder dem Kunden bereits bekannt waren;
    2. dem Kunden Rechtsbruch durch Dritte zur Verfügung gestellt worden sind; oder
    3. der Kunde Verwendung vertraulicher Informationen selbst entwickelt hat.
  2. Dem Kunden ist es untersagt, vertrauliche Informationen im Wege des Reverse Engineering zu erlangen. „Reverse Engineering“ sind dabei sämtliche Handlungen, einschließlich des Beobachtens, Testens, Untersuchens und des Rück- sowie ggf. erneuten Zusammenbaus, mit dem Ziel, an vertrauliche Informationen zu gelangen.
  3. Die Geheimhaltungsverpflichtung nach Absatz 1 gilt außer in den Fällen des § 5 GeschGehG auch dann nicht, soweit der Kunde gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Information verpflichtet ist. In diesem Fall wird der Kunde ApoVid unverzüglich nach Kenntniserlangung über die Behörden- oder Gerichtsentscheidung über die daraus folgende Verpflichtung zur Offenlegung informieren. Darüber hinaus wird der Kunde im Zuge der Offenlegung kenntlich machen, dass es sich, sofern dies der Fall ist, um Geschäftsgeheimnisse handelt, und darauf hinwirken, dass von den Maßgaben des §§ 16 ff. GeschGehG Gebrauch gemacht wird, insbesondere wird er darauf hinwirken, dass nicht mehr Vertrauliche Informationen als zur Erfüllung seiner Verpflichtung notwendig offengelegt werden.
  4. Verletzt der Kunde seine Verpflichtungen aus diesem § 14, so ist er verpflichtet, ApoVid den hieraus folgenden Schaden zu ersetzen, es sei denn, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

§ 15 Gewährleistung, Haftung(sbeschränkung), Selbstbelieferung, höhere Gewalt

  1. Die fristgerechte Erbringung der Leistungen von ApoVid ist (je nach Konstellation und Art der vereinbarten Leistung) in dem in diesen AGB und zugehörigen Vertragsdokumenten beschriebenen Maße von der Lieferung von Grundlagendaten, Medieninhalten und/oder der Zuarbeit von technischen Partnern (z.B. Software-Dienstleistern der Kunden) abhängig. Falls sich die Belieferung mit diesen Daten oder die Zuarbeit verspätet und sich dadurch die Leistungserbringung durch ApoVid verzögert, haftet ApoVid hierfür insoweit nicht, als ApoVid die Verspätung nicht selbst zu vertreten hat. ApoVid wird auftretende Hindernisse dieser Art, dem Kunden zur Kenntnis bringen. ApoVid wird mit Wegfall des Hindernisses die Leistungserbringung unverzüglich fortsetzen. Sollte ein Hindernis, das der Kunde nicht zu vertreten hat, länger als 3 Monate andauern, so ist der Kunde zur Kündigung des Vertrages auch vor Ablauf der vereinbarten Kündigungsfristen oder Mindestlaufzeiten berechtigt.
  2. ApoVid haftet nicht für die Richtigkeit und Verwendbarkeit der von der SOFTWARE bzw. mit KI-Unterstützung erstellten Analyseergebnisse und/oder Handlungsempfehlungen, soweit ApoVid eine Unrichtigkeit oder Nichtverwendbarkeit nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht hat oder eine Schädigung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eintritt.
  3. ApoVid haftet nicht für Unmöglichkeit der Leistungserbringung bzw. Lieferung oder für Verzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, Pandemien oder Epidemien, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten trotz eines von ApoVid geschlossenen kongruenten Deckungsgeschäfts) verursacht worden sind, die ApoVid nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse ApoVid die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist ApoVid zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.
  4. ApoVid haftet nicht für einen konkreten geschäftlichen Erfolg des Kunden, den dieser bei Inanspruchnahme der Leistungen von ApoVid erwarten mag oder meint mit deren Hilfe erzielen zu können. ApoVid übernimmt keinerlei Gewähr dafür, dass bestimmte Geschäftsentwicklungen bei dem Kunden erzielt werden.
  5. Schadensersatzansprüche gegen ApoVid sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, ApoVid, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet ApoVid nur, wenn eine der vertragswesentlichen Pflichten durch ApoVid, seine gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. Der ApoVid haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ansprüchen des Kunden aus Produkthaftung oder bei von ApoVid zurechenbar verursachten Schädigungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  6. Bei Digital Signage Services haftet ApoVid für vom Kunden eingelieferte Medieninhalte nicht. Hat ApoVid Medieninhalte erstellt und nach Freigabe des Kunden ausgestrahlt, so haftet ApoVid ebenfalls nicht. Der Kunde kann Medieninhalte auch während des laufenden Vertrages jederzeit prüfen und, sollte er dabei ein Problem (etwa gesetzeswidrige oder sonst rechtsverletzende Inhalte) feststellen, ApoVid auffordern, dieses binnen angemessener Frist zu beheben; was auf Kosten des Kunden erfolgt, wenn dieser die Medieninhalte selbst gestellt oder freigegeben hatte. Stellt der Kunde eine fehlerhafte Ausstrahlung der gestellten/freigegebenen Inhalte fest, so kann er ApoVid auffordern, den Fehler, binnen angemessener Frist (in der Regel 14 Kalendertage) zu beheben.
  7. Kommt es bei Digital Signage Services zu einem Ausfall von Sendeeinrichtungen oder zu Störungen der Satellitenausstrahlung, des Kabelempfangs oder der Internet-Anbindung u. Ä. liegt ein Mangel nur vor, wenn die Ausstrahlung bei mehr als 10% der registrierten Apotheken (wie im Angebot angegeben) ausfällt. Ein durch von ApoVid nicht (mit)verursachter Ausfall von eingesetzten technischen Plattformen, der zur Nichterreichbarkeit des Werbeinhalts und/oder eines verlinkten Inhaltes führt, stellt keinen Mangel dar, da ApoVid auf die Aufrechterhaltung der verwendeten Infrastrukturen keinen direkten Einfluss nehmen kann. Eine etwa geschuldete Gewährleistung ist zunächst auf Nachholung beschränkt. Sollte die Nachholung auch im zweiten Versuch fehlschlagen, kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung oder (Teil)Rücktritt vom Vertrag wählen. Bei nur geringfügigem Mangel steht ihm das Rücktrittsrecht nicht zu. Wählt der Kunde den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Die genannten Beschränkungen gelten nicht, wenn ApoVid den Mangel arglistig verschwiegen hat. Gewährleistungsrechte des Kunden verjähren in 12 Monaten, gerechnet ab dem Datum der Ausstrahlung.
  8. Bei SaaS-Services haftet der Kunde ApoVid für Schäden, die ApoVid dadurch entstehen, dass Leistungen ApoVids von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden; die Haftung endet zeitlich kausal mit dem Eingang der Aufforderung des Kunden bei ApoVid, die Zugangsdaten zu ändern bzw. Wenn der Kunde Verlust der Zugangsdaten meldet. Die Haftung besteht nur, wenn der Kunde unberechtigten Zugriff des Dritten zu vertreten hat.
  9. Für den Verlust von Daten haftet ApoVid insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
  10. ApoVid haftet in jedem Falle unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch den ApoVid, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
  11. Ein durch ApoVid nicht (mit)verursachter Ausfall von im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Social Media Plattformen, der zur Nichterreichbarkeit des Postings und/oder eines verlinkten Inhaltes führt, stellt keinen Mangel dar, da Apovid auf die Aufrechterhaltung der verwendeten Infrastrukturen keinen direkten Einfluss nehmen kann.

§ 16 Kundenservice, Beschwerden, Kundencenter, Zugangsdaten

  1. Bei Fragen, Beschwerden oder Reklamationen nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Sie erreichen uns Montag – Freitag zwischen 9 – 17 Uhr telefonisch und per E-Mail.
  2. Soweit Kunden für die Nutzung von (Teilen) der Leistungen Zugangsdaten benötigen (jdf. betrifft dies die SaaS-Dienste), so wird ApoVid zu Beginn Zugangsdaten generieren und dem Kunden zur Verfügung stellen. Diese Zugangsdaten sind vom Kunden unverzüglich nach dem ersten Log-In über die dafür zur Verfügung gestellten Funktionen, individuell anzupassen. Der Kunde trägt dafür Sorge, die Zugangsdaten ausreichend gegen den unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen.

§ 17 Verschiedenes

  1. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der Verkäuferin und dem Kunden nach Wahl der Verkäuferin Saarbrücken oder der Sitz des Kunden. Für Klagen gegen die Verkäuferin ist in diesen Fällen jedoch Saarbrücken ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
  2. Die Beziehungen zwischen der Verkäuferin und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 (CISG) gilt nicht.
  3. Soweit der Vertrag oder diese AGB-Regelungslücken enthalten oder sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so gelten zur Ausfüllung bestehender oder entstehender Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
  4. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch ApoVid anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  5. ApoVid ist berechtigt, Unterauftragnehmer zur Leistungserbringung einzusetzen. ApoVid wird die Vereinbarungen mit seinen Unterauftragnehmern so ausgestalten, dass sie in Übereinstimmung mit den Regelungen dieses Vertrags stehen.

§ 18 Änderungen

  1. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der besonderen Bedingungen des Vertrages (auch der Preise) werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten und zwar durch Übersendung per E-Mail an die für die Kommunikation vom Kunden angegebene Anschrift (Änderungsangebot). Dabei wird ApoVid den Kunden auch auf die Möglichkeit der bzw. Bitte um Annahme (Abs.2) und auch auf die Folgen seines etwaigen Schweigens, inklusive seines ggf. Kündigungsrechts (Abs.3) hinweisen.
  2. Die angebotenen Änderungen werden insoweit zwischen den Parteien nur dann wirksam, wenn der Kunde diese annimmt, entweder ausdrücklich oder im Wege des Abs. 3 (Zustimmungsfiktion).
  3. Das Schweigen des Kunden gilt ausnahmsweise dann als Annahme des Änderungsangebotes, wenn ApoVid ein Änderungsangebot ausspricht, entweder,
    1. um einer veränderten Rechtslage (= Änderung der Rechtslage von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union) Rechnung zu tragen und hieraus notwendig gewordene Änderungen vorzunehmen; oder
    2. weil die AGB oder besondere Bedingungen des Vertrages, ganz oder in Teilen, mit Blick auf eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, als unwirksam anzusehen sind und nicht mehr verwendet werden dürfen; und
    3. der Kunde das Änderungsangebot von ApoVid nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens ausdrücklich (wofür Text- oder Schriftform genutzt werden sollten) gegenüber ApoVid ablehnt.
Ergänzend hat der Kunde in diesen Zustimmungsfiktionsfällen das recht, den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen fristlos und kostenfrei zu kündigen.
  1. Die Zustimmungsfiktion findet abweichend von Abs.3 keine Anwendung
    1. bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrages und die Entgelte für Hauptleistungen betreffen, und
    2. bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers gerichtet sind, und
    3. bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen, und
    4. bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten der ApoVid verschieben würden.
In diesen Fällen wird ApoVid die Zustimmung des Kunden nach Abs.2 bzw. auf andere Weise einholen.

§ 19 Meldung und Bearbeitung von rechtswidrigen oder unangemessenen Inhalten

  1. Meldung durch Nutzer: Nutzer der von ApoVid angebotenen Dienste, die Inhalte auf unserer Plattform als rechtswidrig oder gegen diese AGB verstoßend empfinden, können diese melden. Die Meldung erfolgt per E-Mail an office@apovid.de. Sofern der Nutzer auch Kunde mit Zugang zum Kundencenter ist, kann er auch das nach Login dort verfügbare Beschwerdeformular verwenden. Die Meldung sollte folgende Informationen enthalten:
    1. Eine Beschreibung des beanstandeten Inhalts und den Grund der Meldung.
    2. Den spezifischen Ort des Inhalts (z. B. URL oder andere eindeutige Identifikatoren).
    3. (Optional) Kontaktdaten für Rückfragen.
  1. Meldungen werden geschulten Mitarbeitern ApoVids geprüft. Die Prüfung erfolgt manuell und ohne den Einsatz automatisierter Entscheidungsfindung und anhand der Regelungen dieser AGB und der einschlägigen Gesetze.
  2. Wenn ein Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen oder diese AGB festgestellt wird, ergreifen wir geeignete Maßnahmen wie die Entfernung des Inhalts oder auch die Sperrung des betreffenden Nutzers. Wenn kein Verstoß festgestellt wird, bleibt der Inhalt unverändert.
  3. Sowohl die meldende Person als auch der betroffene Nutzer werden innerhalb von 7 Werktagen über das Ergebnis informiert. Dabei wird:
    1. Der meldenden Person Mitteilung zu ergriffenen Maßnahmen gemacht.
    2. Dem betroffenen Nutzer eine Erklärung zur Art und Begründung für ergriffene Maßnahme sowie Informationen über Rechtsmittel im Sinne dieser AGB zur Verfügung gestellt.
    3. Betroffene Nutzer können innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen, indem sie sich schriftlich an office@apovid.de wenden. Der Einspruch wird geprüft und die Entscheidung wird innerhalb weiterer 7 Werktage mitgeteilt.
    4. Missbrauch des Meldeverfahrens, wie absichtlich falsche Meldungen, kann – in der Regel nach vorheriger Abmahnung – zur Sperrung oder Kündigung des Benutzerkontos führen.
  1. Alle Meldungen werden vertraulich behandelt, und die Identität der meldenden Person wird geschützt, soweit dies rechtlich möglich ist.
ApoVid GmbH, Dezember 2024
1 Allein aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wird im Folgenden nicht zwischen Kundinnen und Kunde unterschieden.